Bußgeldkatalog für Radfahrer

Polizei

Außer den Fußgängern und Autofahrern sind auch wir Fahrradfahrer Teilnehmer im Straßenverkehr. Und wir haben uns an ebenfalls an die StVO zu halten.  Wenn nicht, kann es zu Bußgeldern, Punkten oder sogar Fahrverboten kommen. Hier die wichtigsten Fakten zum Bußgeldkatalog.

Keine oder gefährdende FahrradbeleuchtungDie Beleuchtung im Bußgeldkatalog

  • Das Fahren ohne oder einer defekten Beleuchtung bringt einem 20 € Bußgeld ein.
  • Wenn eine Gefährdung vorliegt 25 €.
  • Und wenn es zu einer Sachbeschädigung oder sogar einem Unfall kommt, werden 35 € fällig.

Fahrrad fahren unter Alkohol oder Drogeneinfluss

  • Wer mit über 0,3 Promille oder stark auffälliger Fahrweise erwischt wird, kann grundsätzlich mit einer Strafanzeige rechnen.
  • Ab 1.6 Promille gibt es 3 Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe und ggf. eine Anordnung einer MPU (Medizinisch-Psychologischen Untersuchung).

Bußgeldkatalog in der Straßenbenutzung

Die ersten zwei Punkte waren quasi die “Highlights” der Vergehen. Natürlich gibt es noch viel mehr im Bußgeldkatalog zu entdecken:

Unerlaubtes Fahrradfahren auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone 15 €
Wenn eine Behinderung vorliegt 20 €
Bei einer Gefährdung 25 €
Und wenn es zu einem Unfall kommt 30 €
Beim Fahrradfahren das Handy genutzt 55 €
Als Radfahrer über eine rote Ampel fahren 60 €
Bei einer Gefährdung 100 €
Und wenn es zu einem Unfall oder einer Sachbeschädigung kommt 120 €
Als Radfahrer über eine länger als 1 Sekunde rotleuchtende Ampel fahren
100 €
Bei einer Gefährdung 160 €
Und wenn es zu einem Unfall oder einer Sachbeschädigung kommt 180 €
Als Radfahrer das Zeichen Verbot der Einfahrt (267 ) missachten 20 €
Wenn eine Behinderung vorliegt 25 €
Bei einer Gefährdung 30 €
Und wenn es zu einem Unfall kommt 35 €
Einen mit blau beschilderten Radweg nicht benutzt 20 €
Wenn eine Behinderung vorliegt 25 €
Bei einer Gefährdung 30 €
Und wenn es zu einem Unfall kommt 35 €
Nebeneinander Rad fahren und dadurch andere behindern 20 €
Bei einer Gefährdung 25 €
Und wenn es zu einem Unfall kommt 30 €
Einen beschilderten Radweg in falscher Richtung befahren 20 €
Bei einer Gefährdung 25 €
Und wenn es zu einem Unfall kommt 35 €
Der Fahrradfahrer missachtet das Rechtsfahrgebot 15 €
Wenn eine Behinderung vorliegt 20 €
Bei einer Gefährdung 25 €
Und wenn es zu einem Unfall kommt 30 €
Beim freihändigen Fahren erwischt werden 5 €

StadtfahrradPolizeibeamte können auch Radfahrer jederzeit für eine Verkehrskontrolle anhalten. Achtet daher darauf, dass sich das Fahrrad immer in einem vorschriftsmäßigen Zustand befindet.

Wir wünschen eine sichere Fahrt, wenn euch dennoch ein Fehler unterläuft oder etwas passiert, kann auf die Schnelle auf den Bußgeldrechner zurückgegriffen werden.

 


Mit freundlicher Unterstützung von bussgeldrechner.org

 

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