Außer den Fußgängern und Autofahrern sind auch wir Fahrradfahrer Teilnehmer im Straßenverkehr. Und wir haben uns an ebenfalls an die StVO zu halten. Wenn nicht, kann es zu Bußgeldern, Punkten oder sogar Fahrverboten kommen. Hier die wichtigsten Fakten zum Bußgeldkatalog.
Keine oder gefährdende Fahrradbeleuchtung
Das Fahren ohne oder einer defekten Beleuchtung bringt einem 20 € Bußgeld ein.
Wenn eine Gefährdung vorliegt 25 €.
Und wenn es zu einer Sachbeschädigung oder sogar einem Unfall kommt, werden 35 € fällig.
Fahrrad fahren unter Alkohol oder Drogeneinfluss
Wer mit über 0,3 Promille oder stark auffälliger Fahrweise erwischt wird, kann grundsätzlich mit einer Strafanzeige rechnen.
Die ersten zwei Punkte waren quasi die “Highlights” der Vergehen. Natürlich gibt es noch viel mehr im Bußgeldkatalog zu entdecken:
Unerlaubtes Fahrradfahren auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone
15 €
Wenn eine Behinderung vorliegt
20 €
Bei einer Gefährdung
25 €
Und wenn es zu einem Unfall kommt
30 €
Beim Fahrradfahren das Handy genutzt
55 €
Als Radfahrer über eine rote Ampel fahren
60 €
Bei einer Gefährdung
100 €
Und wenn es zu einem Unfall oder einer Sachbeschädigung kommt
120 €
Als Radfahrer über eine länger als 1 Sekunde rotleuchtende Ampel fahren
100 €
Bei einer Gefährdung
160 €
Und wenn es zu einem Unfall oder einer Sachbeschädigung kommt
180 €
Als Radfahrer das Zeichen Verbot der Einfahrt (267 ) missachten
20 €
Wenn eine Behinderung vorliegt
25 €
Bei einer Gefährdung
30 €
Und wenn es zu einem Unfall kommt
35 €
Einen mit blau beschilderten Radweg nicht benutzt
20 €
Wenn eine Behinderung vorliegt
25 €
Bei einer Gefährdung
30 €
Und wenn es zu einem Unfall kommt
35 €
Nebeneinander Rad fahren und dadurch andere behindern
20 €
Bei einer Gefährdung
25 €
Und wenn es zu einem Unfall kommt
30 €
Einen beschilderten Radweg in falscher Richtung befahren
20 €
Bei einer Gefährdung
25 €
Und wenn es zu einem Unfall kommt
35 €
Der Fahrradfahrer missachtet das Rechtsfahrgebot
15 €
Wenn eine Behinderung vorliegt
20 €
Bei einer Gefährdung
25 €
Und wenn es zu einem Unfall kommt
30 €
Beim freihändigen Fahren erwischt werden
5 €
Polizeibeamte können auch Radfahrer jederzeit für eine Verkehrskontrolle anhalten. Achtet daher darauf, dass sich das Fahrrad immer in einem vorschriftsmäßigen Zustand befindet.
Wir wünschen eine sichere Fahrt, wenn euch dennoch ein Fehler unterläuft oder etwas passiert, kann auf die Schnelle auf den Bußgeldrechner zurückgegriffen werden.
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