Neue Gesetze ab Oktober 2017 im Straßenverkehr

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Durch neue Gesetze gibt es deutlich höhere Strafen für Sünder im Straßenverkehr

Wer Einsatzfahrzeugen keinen Platz macht oder keine Rettungsgasse bildet, zahlt in der Zukunft ein deutlich höheres Bußgeld. Ebenso wird das Telefonieren am Steuer wird empfindlich teurer. Verhüllte oder mit verdecktem Gesicht fahrende sollten wissen, dass dies jetzt komplett verboten ist.

Folgende Änderungen in der Straßenverkehrsordnung gelten seit 19. Oktober 2017.

Blockade der Rettungsgasse

Wer eine Rettungsgasse blockiert oder blaues Blinklicht und Einsatzhorn nicht beachtet, wird jetzt deutlich stärker zur Kasse gebeten. Bisher waren es nur 20 € Bußgeld – diese wurden jetzt auf 200 € angehoben. Obendrauf drohen zwei Punkte in Flensburg. Fahrverbot und Geldbußen bis zu 320 € drohen, wenn die Blocke eine Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung ergibt.

Gut zu wissen
Keine Rettungsgasse gebildet mit

  • Behinderung (zum Beispiel eines Rettungsfahrzeugs): 240 Euro plus 2 Punkte im Fahreignungsregister plus 1 Monat Fahrverbot.
  • Gefährdung (zum Beispiel eines Feuerwehrmanns oder Verletzten): 280 Euro plus 2 Punkte im Fahreignungsregister plus 1 Monat Fahrverbot.
  • Sachbeschädigung (zum Beispiel Sachbeschädigung beim Ausscheren, um einem Einsatzfahrzeug durch die Rettungsgasse zu folgen): 320 Euro plus 2 Punkte im Fahreignungsregister plus 1 Monat Fahrverbot.

Blaulicht und Martinshorn nicht beachtet und keine freie Bahn geschaffen mit Gefährdung: 280 Euro und 1 Monat Fahrverbot plus 2 Punkte im Fahreignungsregister. Blaulicht und Martinshorn nicht beachtet und keine freie Bahn geschaffen mit Sachbeschädigung: 320 Euro und 1 Monat Fahrverbot plus 2 Punkte im Fahreignungsregister.

Smartphone- und Tablet-NutzungSmartphone

Wer während der Fahrt das Handy unerlaubterweise nutzt, wird mehr zu Kasse gebeten – das Bußgeld steigt von 60 € auf 100 € und bei schweren Verstößen können in Zukunft auch Fahrverbote und Geldbußen von 150 € beziehungsweise 200 € verhängt werden. Tablets und E-Book-Reader fallen ab sofort ebenfalls unter das Handyverbot. Auch Tätigkeiten wie Mails- und SMS-Tippen sowie Surfen im Internet. Videobrillen sind explizit verboten.

Sprachsteuerung, Vorlesefunktionen und sogenannte Head-Up-Displays für Fahrzeug- oder Verkehrszeichen-Informationen sind allerdings ausdrücklich erlaubt.

Gut zu wissen
Regelgeldbuße für das Aufnehmen eines elektronischen Gerätes während des Führens eines Kraftfahrzeugs: 100 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister (mit Gefährdung 150 Euro und ein Monat Fahrverbot sowie 2 Punkte; mit Sachbeschädigung 200 Euro und ein Monat Fahrverbot sowie 2 Punkte);

beim Radfahren: 55 Euro.

Verhüllungsverbot

VerhüllungIn Zukunft ist es nicht zulässig Masken, Schleier und Hauben zu tragen, die das ganze Gesicht oder wesentliche Teile des Gesichts verdecken. Der Gesetzgeber sieht einen Verstoß gegen die Vorschrift als vorsätzlich, daher fällt die Strafe mit 60 € aus. Eine bessere und effektivere Verkehrsüberwahrung soll dadurch gewährleistet werden, indem Identitäten von Kraftfahrzeugführern feststellbar sind.

Reine Kopfbedeckungen, die das Gesicht freilassen (zum Beispiel Hut, Kappe, Kopftuch) sind erlaubt. Auch zulässig ist die  Gesichtsbemalung, -behaarung oder Gesichtsschmuck wie etwa Tätowierung, Piercing, Karnevals- oder Faschingsschminke. Außerdem gestattet sind die Sicht erhaltende oder unterstützende Brillen (zum Beispiel Sonnenbrille), die nur geringfügige Teile des Gesichts umfassen. Auch ist das Tragen von Schutzhelmen für Kraftradfahrer gestattet.

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